Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miet- und Nutzungsbedingungen
Allgemeines
Grundlage der Miet- und
Nutzungsbedingungen sind ausschließlich diese aufgeführten
Vertragsbedingungen. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit.
Der Mieter anerkennt, dass er das Mietobjekt MO in ordnungsgemäßen
Zustand übernommen hat. Für allfällige Schäden am MO haftet der
Mieter und muss sich selber gegen entsprechende Risiken versichern.
Diebstahl des MO, Folgeschäden (z.B. durch verspätete Rückgabe) oder
das Transportgut sind nicht versichert.
Diese Miet- und
Nutzungsbedingungen werden jedem Mietvertrag beigelegt.
Beginn, Ende, Verlängerung oder Stornierung der Miete
Alle Mieten beginnen am vereinbarten Standort des MO der
Vermietfirma und enden, wenn das MO dahin zurückkehrt. Bei
Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener
Verlängerung der Miete ist die Vermietfirma sofort zu
benachrichtigen. Wird das MO nach der vereinbarten Zeit nicht
zurückgebracht, so wird dem Mieter für jeden weiteren angebrochenen
Tag eine Tagesmiete zum Grundtarif in Rechnung gestellt. Eine
Verlängerung der Mietdauer ist mindestens 24 Stunden vor Ablauf des
Mietvertrages bei der Vermietfirma zu beantragen.
Stornierung:
Bei Stornierungen von uns per Mail oder Post bestätigten
Fahrzeugmieten gelten folgende Bedingungen:
-
Bis 1 Woche (7x 24h) vorher: In jedem Fall Fr. 45.-
Bearbeitungsgebühr
- Bis 3 Tage (3x 24h)
vorher: 30% vom Rechnungsbetrag (max. CHF 800.-).
- Bis 1 Tag (24h) vorher: 60% vom Rechnungsbetrag (max. CHF 1000.-).
- Innerhalb 24h vor Mietbeginn: 100% des Rechnungsbetrages.
Pflichten des Mieters
Das MO wird in
fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühlwasser, Treibstoff und Motorenöl
sind aufgefüllt. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, Wasser- und
Öl-Niveau sowie Pneudruck bei sehr langen Fahrten zu kontrollieren
und gegebenenfalls zu korrigieren.
Der Mieter ist verpflichtet,
das MO schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines MO
bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Ladegut
ordnungsgemäss zu sichern und die Stütz- und Gesamtgewichte
einzuhalten. Die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger beträgt 80 km/h.
Der Fahrer muss im Besitz des Entsprechende Führerausweises sein.
Schäden durch festzurren von Ladegut werden auf Kosten des Mieters
repariert. Es darf nur an den vorgesehenen Halterungen festgezurrt
werden.
Ausland
Die Mietfahrzeuge dürfen
die Schweiz oder FL nicht verlassen. Fahrten ins Ausland müssen
vorgängig bewilligt werden. Rückführungen aus dem Ausland, egal aus
welchem Grund gehen immer zu Lasten des Mieters. Auch wenn die
Auslandfahrt vorgängig angemeldet und bewilligt wurde.
Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet
sich, das MO in gereinigtem Zustand am vereinbarten Termin und am
selben Standort wieder zurückzugeben. Andernfalls werden dem Mieter
die entstandenen Aufwendungen für den Rücktransport in Rechnung
gestellt. Für nicht gereinigte MO werden Fr. 100.00 vom Depot in
Abzug gebracht, resp. in Rechnung gestellt.
Anhänger
Die Haftpflicht gegenüber Dritten muss über die
Fahrzeugversichersicherung des Zugfahrzeuges versichert werden.
Auftreten von Schäden
Bei Auftreten von
Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch mit
dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind
aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des MO vorzulegen.
Der
Mieter haftet für Schäden, welche am MO auf Fehlmanipulationen und
Nachlässigkeit zurückzuführen sind. Der Mieter verzichtet
ausdrücklich auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter im Falle
eines solchen Defektes oder Schadens und erklärt sich damit
einverstanden, dass der Vermieter weder haftbar noch in irgendeiner
Weise ersatzpflichtig ist. Zusätzlich werden dem Mieter eine
Entschädigung für den Rücktransport des Anhängers an den
Vermietungsort, ein eventueller Minderwert des Fahrzeuges sowie der
Nutzungsausfall belastet. Für Beschädigungen infolge Verwendung
abseits der Strasse oder zufolge Nichtbeachtens der Mindesthöhe
-breite beim durchfahren von Brücken, Überführungen, Tunnels,
Leitungen, Einfahrten, Engpässen usw. Insbesondere besteht kein
Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Fehlbedienung des
Fahrzeuges entstanden sind.
Selbstbehalt
Bei Schäden beträgt
der Selbstbehalt für den Mieter: CHF 500.- für Haftpflichtschäden
und CHF 2000.- für Kaskoschäden, jedoch maximal 30% des Neupreises.
Im Einzelmietvertrag können andere Selbstbehalte vereinbart werden.
Treibstoff
Selbstfahrende Fahrzeuge werden
immer vollgetankt abgegeben und sind immer vollgetankt
zurückzugeben. Ansonsten wird eine Tankfüllung berechnet.
Reinigung
Wir reinigen die Fahrzeuge innen und aussen, dies ist
in der Miete eingerechnet. Außerordentliche Verschmutzungen (wie
z.B. Schlamm, Abfall, Erbrochenes, Flüssigkeiten) werden dem Mieter
nach Aufwand nachbelastet.
Tiere
Es ist
erlaubt, Haustiere wie z.B. Hunde oder Katzen mitzuführen. Im Voraus
werden jedoch Fr. 40.- für die Reinigung verrechnet. Dies läuft
unter 'ausserordentlicher Reinigung’ für die Haare. Allfällige
Schäden die durch mitgeführte Tiere verursacht werden, haftet der
Mieter.
Rauchverbot
In allen
selbstfahrenden Fahrzeugen, Zelten, Räumen usw. gilt ein absolutes
Rauchverbot.
Unfälle
Bei Unfallschäden am
Anhänger, Personen oder an Dritteigentum ist die Polizei auf den
Unfallort zu rufen und den Vermieter zu benachrichtigen. Mündliche
oder schriftliche Schuldanerkennungen sind zu unterlassen. Ein
Unfallprotokoll ist in jedem Fall vollständig auszufüllen und
unverzüglich dem Vermieter zukommen zu lassen. Hält sich der Mieter
nicht an diese Vereinbarung, so wird er für alle aus dem Unfall
entstehenden Kosten haftbar gemacht.
Zahlung
Die Zahlung der Miete und Kaution hat im Voraus zu erfolgen. Die
Miete kann Bar oder durch Vorauszahlung auf Postkonto: 30-596993-8
bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss bei der Abholung gezeigt
werden. Das Depot muss in Bar hinterlegt werden.
Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
Stornierung
Bei einer allfälligen Stornierung bitten wir um eine möglichst
frühzeitige Benachrichtigung. Annullierungen, welche nicht 48
Stunden vor Mietantritt erfolgen, wird der volle Mietbetrag in
Rechnung gestellt.
Gerichtsstandklausel
Bei Streitigkeiten welche aus diesem Vertrag entstehen gilt als
Gerichtsstand der Firmensitz der Anhängervermietung 1A GmbH. Es
kommt Schweizer Recht zur Anwendung.
Haftung
Die Vermietfirma übernimmt keine Haftung für Folgeschäden ausserhalb
der durch die Versicherung gedeckten Schäden, wenn ein MO plötzlich
Schäden aufweist und dadurch nicht weiter verwendet werden kann.
Kann ein MO nicht abgegeben werden, weil es defekt oder zu spät
zurückgegeben wurde, übernimmt die Vermietfirma keine Folgekosten
wie Taxi, Honorare für Fotografen, Handwerker, verpasste Flüge usw.
Kann ein MO ohne Verschulden des Mieters nicht oder nicht weiter
benutzt werden, beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf die
Rückerstattung eines Teils oder des gesamten Mietbetrages.