Miet- / Verkaufsobjekte für Freizeit und Beruf

Allgemeine Geschäftsbedingungen






Miet- und Nutzungsbedingungen



Allgemeines
Grundlage der Miet- und Nutzungsbedingungen sind ausschließlich diese aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Der Mieter anerkennt, dass er das Mietobjekt MO in ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat. Für allfällige Schäden am MO haftet der Mieter und muss sich selber gegen entsprechende Risiken versichern. Diebstahl des MO, Folgeschäden (z.B. durch verspätete Rückgabe) oder das Transportgut sind nicht versichert.
Diese Miet- und Nutzungsbedingungen werden jedem Mietvertrag beigelegt.


Beginn, Ende, Verlängerung oder Stornierung der Miete
Alle Mieten beginnen am vereinbarten Standort des MO der Vermietfirma und enden, wenn das MO dahin zurückkehrt. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist die Vermietfirma sofort zu benachrichtigen. Wird das MO nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so wird dem Mieter für jeden weiteren angebrochenen Tag eine Tagesmiete zum Grundtarif in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Mietvertrages bei der Vermietfirma zu beantragen.
Stornierung: Bei Stornierungen von uns per Mail oder Post bestätigten Fahrzeugmieten gelten folgende Bedingungen:
    - Bis 1 Woche (7x 24h) vorher: In jedem Fall Fr. 45.- Bearbeitungsgebühr
    - Bis 3 Tage (3x 24h) vorher: 30% vom Rechnungsbetrag (max. CHF 800.-).
    - Bis 1 Tag (24h) vorher: 60% vom Rechnungsbetrag (max. CHF 1000.-).
    - Innerhalb 24h vor Mietbeginn: 100% des Rechnungsbetrages.


Pflichten des Mieters
Das MO wird in fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühlwasser, Treibstoff und Motorenöl sind aufgefüllt. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, Wasser- und Öl-Niveau sowie Pneudruck bei sehr langen Fahrten zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren.
Der Mieter ist verpflichtet, das MO schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines MO bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Ladegut ordnungsgemäss zu sichern und die Stütz- und Gesamtgewichte einzuhalten. Die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger beträgt 80 km/h. Der Fahrer muss im Besitz des Entsprechende Führerausweises sein. Schäden durch festzurren von Ladegut werden auf Kosten des Mieters repariert. Es darf nur an den vorgesehenen Halterungen festgezurrt werden.


Ausland
Die Mietfahrzeuge dürfen die Schweiz oder FL nicht verlassen. Fahrten ins Ausland müssen vorgängig bewilligt werden. Rückführungen aus dem Ausland, egal aus welchem Grund gehen immer zu Lasten des Mieters. Auch wenn die Auslandfahrt vorgängig angemeldet und bewilligt wurde.


Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, das MO in gereinigtem Zustand am vereinbarten Termin und am selben Standort wieder zurückzugeben. Andernfalls werden dem Mieter die entstandenen Aufwendungen für den Rücktransport in Rechnung gestellt. Für nicht gereinigte MO werden Fr. 100.00 vom Depot in Abzug gebracht, resp. in Rechnung gestellt.


Anhänger
Die Haftpflicht gegenüber Dritten muss über die Fahrzeugversichersicherung des Zugfahrzeuges versichert werden.


Auftreten von Schäden
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des MO vorzulegen.
Der Mieter haftet für Schäden, welche am MO auf Fehlmanipulationen und Nachlässigkeit zurückzuführen sind. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter im Falle eines solchen Defektes oder Schadens und erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter weder haftbar noch in irgendeiner Weise ersatzpflichtig ist. Zusätzlich werden dem Mieter eine Entschädigung für den Rücktransport des Anhängers an den Vermietungsort, ein eventueller Minderwert des Fahrzeuges sowie der Nutzungsausfall belastet. Für Beschädigungen infolge Verwendung abseits der Strasse oder zufolge Nichtbeachtens der Mindesthöhe -breite beim durchfahren von Brücken, Überführungen, Tunnels, Leitungen, Einfahrten, Engpässen usw. Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Fehlbedienung des Fahrzeuges entstanden sind.
Selbstbehalt
Bei Schäden beträgt der Selbstbehalt für den Mieter: CHF 500.- für Haftpflichtschäden und CHF 2000.- für Kaskoschäden, jedoch maximal 30% des Neupreises. Im Einzelmietvertrag können andere Selbstbehalte vereinbart werden.


Treibstoff
Selbstfahrende Fahrzeuge werden immer vollgetankt abgegeben und sind immer vollgetankt zurückzugeben. Ansonsten wird eine Tankfüllung berechnet.


Reinigung
Wir reinigen die Fahrzeuge innen und aussen, dies ist in der Miete eingerechnet. Außerordentliche Verschmutzungen (wie z.B. Schlamm, Abfall, Erbrochenes, Flüssigkeiten) werden dem Mieter nach Aufwand nachbelastet.


Tiere
Es ist erlaubt, Haustiere wie z.B. Hunde oder Katzen mitzuführen. Im Voraus werden jedoch Fr. 40.- für die Reinigung verrechnet. Dies läuft unter 'ausserordentlicher Reinigung’ für die Haare. Allfällige Schäden die durch mitgeführte Tiere verursacht werden, haftet der Mieter.


Rauchverbot
In allen selbstfahrenden Fahrzeugen, Zelten, Räumen usw. gilt ein absolutes Rauchverbot.


Unfälle
Bei Unfallschäden am Anhänger, Personen oder an Dritteigentum ist die Polizei auf den Unfallort zu rufen und den Vermieter zu benachrichtigen. Mündliche oder schriftliche Schuldanerkennungen sind zu unterlassen. Ein Unfallprotokoll ist in jedem Fall vollständig auszufüllen und unverzüglich dem Vermieter zukommen zu lassen. Hält sich der Mieter nicht an diese Vereinbarung, so wird er für alle aus dem Unfall entstehenden Kosten haftbar gemacht.


Zahlung
Die Zahlung der Miete und Kaution hat im Voraus zu erfolgen. Die Miete kann Bar oder durch Vorauszahlung auf Postkonto: 30-596993-8 bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss bei der Abholung gezeigt werden. Das Depot muss in Bar hinterlegt werden. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.


Stornierung
Bei einer allfälligen Stornierung bitten wir um eine möglichst frühzeitige Benachrichtigung. Annullierungen, welche nicht 48 Stunden vor Mietantritt erfolgen, wird der volle Mietbetrag in Rechnung gestellt.


Gerichtsstandklausel
Bei Streitigkeiten welche aus diesem Vertrag entstehen gilt als Gerichtsstand der Firmensitz der Anhängervermietung 1A GmbH. Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung.


Haftung
Die Vermietfirma übernimmt keine Haftung für Folgeschäden ausserhalb der durch die Versicherung gedeckten Schäden, wenn ein MO plötzlich Schäden aufweist und dadurch nicht weiter verwendet werden kann.
Kann ein MO nicht abgegeben werden, weil es defekt oder zu spät zurückgegeben wurde, übernimmt die Vermietfirma keine Folgekosten wie Taxi, Honorare für Fotografen, Handwerker, verpasste Flüge usw.
Kann ein MO ohne Verschulden des Mieters nicht oder nicht weiter benutzt werden, beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf die Rückerstattung eines Teils oder des gesamten Mietbetrages.